Zwei Personen stehen im ANmeldebereich einer Boulderhalle | © DAV/Marisa Koch

Service

Hier findest Du wichtige Infoquellen, unsere Jahreshefte und mehr...

Blick in das grüne Platzertal im Sommer. Im Hintergrund grasen Kühe. | © DAV
© DAV

Downloads

Aufstieg auf den Gipfel | © DAV/Wolfgang Ehn
© DAV/Wolfgang Ehn

Jahreshefte

Ötztal | © Thomas Tamke
© Thomas Tamke
Orientierung mit der Webseite alpenvereinaktivcom, die in einem Smartphone aufgerufen ist. | © DAV /Silvan Metz
© DAV /Silvan Metz

Wichtige externe Links

Logo für den Newsletter Gipfelpost-KI generiert | © Elena Selders
© Elena Selders

Newsletter

Die Gipfelpost

Der Newsletter der Sektion Oldenburg.

Dich erwarten echte Geschichten, Touren-Tipps, spannende Menschen aus der Sektion, Rückblicke, Ausblicke - und natürlich Events, die du nicht verpassen willst.

Der Bergbus des Deutschen Alpemvereins fährt über eine Brücke in die Alpen | © DAV/Tobias Hipp
© DAV/Tobias Hipp

Mitfahrzentrale Moobly

Dank der Mitfahrzentrale Moobly vom DAV Summit Club können sich Wanderbegeisterte ganz einfach zu Fahrgemeinschaften zusammenschließen oder neue Berggefährten kennenlernen.

Schafe auf einer grünen Bergwiese | © DAV/Hans Herbig
© DAV/Hans Herbig

Sonstiges

Die Sektion Bremen bietet unseren Mitgliedern die Teilnahme an ihren Touren (Wanderungen und Bergtouren) an.
Das Tourenprogramm ist hier einzusehen.


Interessenten melden sich bitte direkt bei den Tourenleitern an oder wenden sich an die

Geschäftsstelle der Sektion Bremen, Petra Hallenkamp,
Robert-Hooke-Str. 19, 28359 Bremen,

Tel.  0421 / 7 24 84

dienstags 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
donnerstags 15.00 bis 19.00 Uhr

geschaeftsstelle@alpenverein-bremen.de

Zur Übernachtung in Jugendherbergen stehen den Sektionsmitgliedern in unserer Geschäftsstelle zwei Jugendherbergsausweise zur Verfügung.

Die Ausweise gelten für Gruppen ab vier Personen.
Bei Ausleihe sind 10 EUR Pfand zu hinterlegen. Die rechtzeitige Reservierung wird empfohlen.

Unsere Sektion ist vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt und somit berechtigt, steuerlich abzugsfähige Spendenbescheinigungen auszustellen.

Für Spenden bis 300 EUR ist keine Spendenquittung als Anerkennung beim Finanzamt erforderlich, hier reicht die Vorlage des Kontoauszuges.