Sonnenaufgang in den Bergen | © DAV

FAQ

 

Häufig gestellte Fragen

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, um bei uns Mitglied zu werden. Eine Übersicht gibt es hier:

Der neue DAV-Ausweis wird im Februar des Gültigkeitsjahres zentral durch den Hauptverein versendet. 

Der Mitgliedsausweis ist jeweils für das aufgedruckte Kalenderjahr gültig, zusätzlich für den letzten Monat des Vorjahres und bei ungekündigter Mitgliedschaft die ersten beiden Monate des Folgejahres, sofern nicht gekündigt wurde. Das Mitglied genießt nach Entrichten des Jahresbeitrages, respektive nach Erhalt des Ausweises, den Versicherungsschutz des Alpinen Sicherheits-Service (ASS) und der Haftpflichtversicherung. Gleiches gilt für die Vorteile der vergünstigten Übernachtung auf Hütten durch das internationale Gegenrechtsabkommen sowie die österreichische Hüttenmarke.

Erteilt das Mitglied eine gültige Einzugsermächtigung für den Mitgliedsbeitrag, so gilt dieser als bezahlt.

 

Für solche Fälle gibt es den "Digitalen Mitgliedsausweis ".

Mitglieder können ihren digitalen Mitgliedsausweis zusätzlich zum gedruckten Ausweis sehr einfach über den Mitglieder-Self-Service „Mein.Alpenverein“ abrufen. Der digitale Mitgliedsausweis kann sowohl für Einzelmitglieder als auch für Partner- und Familienmitgliedschaften abgerufen und sofort heruntergeladen werden. Zusätzlich wird der digitale Ausweis an die hinterlegte E-Mail-Adresse als PDF-Anhang verschickt.

Alpiner Sicherheits Service

Jedes Mitglied im DAV genießt über die DAV-Mitgliedschaft den Schutz folgender Versicherungen bei Bergunfällen (alpinistische Aktivitäten inkl. Skilauf, Langlauf, Snowboard). 

Der Versicherungsschutz gilt weltweit.

Weitere Hinweise findet ihr hier:

Jeweils im Januar werden die Beiträge per SEPA-Lastschrift eingezogen.

Hier findet ihr unsere Mitgliedsbeiträge:

Jede Änderung Ihrer persönlichen Daten bitten wir, möglichst umgehend, der Sektion Oldenburg - nicht München - schriftlich mitzuteilen. Die Änderungen werden von der Sektion weitergeleitet. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Zustellung der Sektionsmitteilungen, der Mitgliedsausweise sowie der DAV-Zeitschrift „PANORAMA“ pünktlich an die richtige Adresse erfolgt.

Teilen Sie bitte jede Kontenänderung der Sektion Oldenburg - nicht München - mit. Rückbuchungen verursachen vermeidbare Kosten (inzwischen erheben die Banken für jede Rückbuchung 3,00 € bis 5,00 € - und das zweimal: Ihre und unsere Bank). Diese Kosten können wir der Solidargemeinschaft nicht weitergeben und müssen sie demzufolge von Ihnen zurückfordern. Bitte haben Sie dafür Verständnis.

Die Änderungen können mit einer Änderungsmitteilung an unsere Mitgliederverwaltung per E-Mail übersandt werden.
Einige Daten können Sie auch über "Mein Alpenverein" direkt online ändern.

Die Kündigung ist der Sektion Oldenburg - nicht München - schriftlich mitzuteilen (auch per E-Mail an die Mitgliederverwaltung). Sie wirkt zum Ende des laufenden Jahres, wenn sie bis spätestens 30.September erklärt worden ist. Andernfalls ist das Mitglied noch für das nächste Vereinsjahr beitragspflichtig.

Mail: mitglieder@alpenverein-oldenburg.de

Bei einem unterjährigen Sektionswechsel gilt folgende Vorgehensweise:
Das Mitglied kündigt die Mitgliedschaft in seiner alten Sektion zum Jahresende und wird für das laufende Jahr in seiner neuen Sektion kostenloses C-Mitglied. 
Es erhält dort den entsprechenden Ausweis, der ihm die Mitgliedsrechte der neuen Sektion einräumt (z.B. Nutzung einer Kletteranlage). Im nächsten Jahr wird die C-Mitgliedschaft in eine Hauptmitgliedschaft umgewandelt.
Voraussetzung für die kostenfreie C-Mitgliedschaft ist, dass die Kündigungsbestätigung der „alten Sektion“ vorliegt. 

Ja, Spenden an die Sektion sind steuerlich abzugsfähig. Die für die Einkommensteuererklärung notwendige Spendenbescheinigung des DAV wird jedem Spender auf Wunsch übersandt.

Vielen Dank!