Du möchtest Deine Mitgliedschaft kündigen?
Das bedauern wir sehr, aber akzeptieren es natürlich.
Lt. unserer Satzung ist die Kündigung schriftlich, also auch per Mail der Sektion mitzuteilen. Der Austritt wirkt zum Ende des laufenden Vereinsjahres und ist spätestens 3 Monate vor Ablauf zu erklären (30.09.).
Bitte übersende Deine Kündigung nicht dem Hauptverein in München. Zuständig ist immer die Sektion!
Die Mitgliederverwaltung wird Deine Kündigung bearbeiten und Dir auf jeden Fall eine Bestätigung übersenden.
Der Hauptverein wird dadurch automatisch informiert.
Mailadresse: mitglieder@alpenverein-oldenburg.de
Postadresse:
Sektion Oldenburg des Deutschen Alpenvereins
Mittelweg 70, 26127 Oldenburg
Hinweis: Auch in einer Familienmitgliedschaft sind die einzelnen volljährigen Mitglieder eigenständig, d.h. sie müssen eine Kündigung auch selber aussprechen. Der "Haushaltsvorstand" kann keine Kündigung z.B. für alle Familienmitglieder aussprechen. Die Familienmitgliedschaft ist lediglich eine Sonderform der Beitragsgestaltung ("Familienrabatt") und keine besondere Art der Mitgliedschaft. Das bedeutet, dass die einzelnen Mitglieder der Familie jeweils für sich genommen eigenständige Mitglieder des Vereins sind und sich lediglich ihre Beitragspflichten insgesamt, günstiger gestalten.