Drei Wanderer auf einem Bergpfad in den Chiemgauer Alpen | © DAV/Hans Herbig

Mitgliedschaft in der Sektion Oldenburg

Gute Gründe für eine Mitgliedschaft

  • Umfangreiches Touren- und Veranstaltungsangebot der Sektion.
  • Gemeinschaft mit Gleichgesinnten (z.B. beim Sektionstreffen, beim Wandern oder Klettern).                             
  • Fundierte Ausbildung im Bergsport durch die Sektion. 
  • Verleih sektionseigener alpiner Ausrüstung und Literatur.
  • Verbilligte Übernachtung und weitere Vergünstigungen auf über 2.000 Hütten im gesamten Alpenraum
  • Umfassender Versicherungsschutz (Bergrettung u.a., im Mitgliedsbeitrag enthalten ). 

 


 

Du hast dich entschlossen, bei uns mitzumachen?

Dann kannst Du dich auf dieser Seite anmelden:

  • Bei einer Online-Anmeldung erhältst Du sofort einen vorläufigen Ausweis per Mail.
    Dieser ist vier Wochen gültig. In der Zwischenzeit übersenden wir Dir deinen "richtigen" Ausweis mit der Post.
    So kannst Du, insbesondere wenn es eilig ist, sofort loslegen.
  • Bei einer Aufnahme mit dem schriftlichen Aufnahmeantrages müssen wir zunächst deine Daten selbst eingeben. Das dauert dann etwas länger, aber wir sind bemüht, den Ausweis so schnell wie möglich zu übersenden.
  • Bei einem Antrag auf Ermäßigung (B-Mitglied Schwerbehindert ab 50 GdB) übersende bitte gleichzeitig eine Kopie des Schwerbehindertenausweises an unsere Mitgliederverwaltung mitglieder@alpenverein-oldenburg.de .
  • Bei einem unterjährigen Sektionswechsel benötigen wir unbedingt die Kündigungsbestätigung der bisherigen Sektion. Nur dann kann eine kostenlose C-Mitgliedschaft für das jeweilige Jahr erfolgen. Auch dieses Schreiben bitte an unsere Mitgliederverwaltung übersenden.
Aufstieg auf den Gipfel | © DAV/Wolfgang Ehn

Mitglied werden


Mit einer  Online-Beitrittserklärung geht das ganz schnell und sicher. 

Drei Wanderer auf einem steinigen Bergpfad in den Chiemgauer Alpen | © DAV/Hans Herbig

Mitglied werden

 

Aufnahmeantrag ausfüllen und per Mail an unsere Mitgliederverwaltung senden.


 

 

Hier findest Du unsere aktuellen Mitgliedsbeiträge.

Bonusmonat

Neumitglieder, die zum 01. Januar eintreten, können bereits ab dem 01.Dezember des Vorjahres ihre Mitgliederrechte in Anspruch nehmen. Der Mitgliedsbeitrag gilt für diesen Zeitraum als entrichtet.

Eintritt zum 01.09. eines Jahres

Neumitglieder, die zum 01.September eintreten, zahlen nur noch einen geringeren Beitrag für das laufende Jahr.

Beitragsstruktur

Mitglieder ab vollendetem 25. Lebensjahr, die keiner anderen Kategorie angehören.

Jahresbeitrag        = 69 Euro, ab 2027 = 79 Euro

Aufnahmegebühr  = 15 Euro

 

Bei Eintritt ab 01.09. bis zum Ende des betreffenden Jahres:

Beitrag                  = 35 Euro, ab 2027 = 39,50 Euro

Aufnahmegebühr  = 15 Euro

 

  • Partnermitglieder: das Partnermitglied gehört der selben DAV-Sektion wie das dazugehörige Mitglied mit Vollbeitrag an,
    es besteht eine identische Anschrift, und der Mitgliedsbeitrag wird in einem Zahlungsvorgang beglichen.
    Jahresbeitrag        = 40 Euro, ab 2027 = 47 Euro
    Aufnahmegebühr  = 15 Euro
     
  • Mitglieder, die das 70. Lebensjahr vollendet haben, auf Antrag. Ermäßigung ab dem Jahr, in dem es 71 wird.
    Jahresbeitrag        = 40 Euro, ab 2027 = 47 Euro
    Aufnahmegebühr  = 15 Euro

    Bei Eintritt ab 01.09. bis zum Ende des betreffenden Jahres:

    Beitrag                  = 20 Euro, ab 2027 = 23,50 Euro
    Aufnahmegebühr  = 15 Euro
     


  • Schwerbehinderte Menschen ab vollendetem 25. Lebensjahr auf Antrag; eine Kopie des SB-Ausweises bitte einreichen.
    Jahresbeitrag        = 40 Euro, ab 2027 = 47 Euro

    Aufnahmegebühr  = 15 Euro

    Bei Eintritt ab 01.09. bis zum Ende des betreffenden Jahres:

    Beitrag                  = 20 Euro, ab 2027 = 23,50 Euro
    Aufnahmegebühr  = 15 Euro
     

     

Vollmitglieder, die als A- oder B-Mitglied oder als Junior oder als Kind/Jugendlicher

a) einer anderen Sektion des DAV oder
b) einer Sektion des österreichischen Alpenvereins oder des Alpenvereins Südtirol angehören.

Jahresbeitrag = 18 Euro, ab 2027 = 22,50 Euro
Keine Aufnahmegebühr

 

Bei Eintritt ab 01.09. bis zum Ende des betreffenden Jahres:

Beitrag                  = 9 Euro, ab 2027 = 11,25 Euro
Keine Aufnahmegebühr

 

Junioren ab vollendetem 18. Lebensjahr bis zum 25. Lebensjahr. (In dem Jahr, in dem es 19 wird).

Jahresbeitrag       = 40 Euro, ab 2027 = 45 Euro
Aufnahmegebühr = 15 Euro

Bei Eintritt ab 01.09. bis zum Ende des betreffenden Jahres:

Beitrag                 = 20 Euro, ab 2027 = 22,50 Euro
Aufnahmegebühr = 15 Euro


Junioren Schwerbehindert  ab 19 Jahre bis 25 Jahre (auf Antrag mit Nachweis)
Jahresbeitrag       = 20 Euro, ab 2027 = 22,50 Euro
Aufnahmegebühr  = 15 Euro

Bei Eintritt ab 01.09. bis zum Ende des betreffenden Jahres:
Jahresbeitrag       = 10 Euro, ab 2027 = 11,25 Euro
 Aufnahmegebühr  = 15 Euro

Einzelmitgliedschaft (ohne Mitgliedschaft der Eltern)

Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr:
Jahresbeitrag       = 20 Euro, ab 2027 = 22,00 Euro
Aufnahmegebühr = 15 Euro
  

Bei Eintritt ab 01.09. bis zum Ende des betreffenden Jahres jeweils:
Beitrag                 = 10 Euro, ab 2027 = 11,00 Euro
Aufnahmegebühr = 15 Euro


Schwerbehinderte Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (auf Antrag mit Nachweis) sind beitragsfrei.

Familienverbund mit zwei Erziehungsberechtigten:

  • alle Familienmitglieder gehören derselben Sektion an
  • alle Familienmitglieder weisen dieselbe Adresse auf
  • der Mitgliedsbeitrag wird in einem Zahlungsvorgang beglichen

Jahresbeitrag                 = 109 Euro, ab 2027 = 126,00 Euro
Aufnahmegebühr            =  30 Euro höchstens

Im Familienverbund lebende Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind beitragsfrei (beide Elternteile sind Mitglieder), auf Antrag **


Bei Eintritt ab 01.09. bis zum Ende des betreffenden Jahres jeweils:

Beitrag                  =  55 Euro, ab 2027 = 63,00 Euro
Aufnahmegebühr  =  30 Euro höchstens

 


Familienverbund bei Entrichten eines Vollbeitrages / Alleinerziehender:

Im Familienverbund lebende Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind beitragsfrei, wenn:

  • Mindestens ein Vollbeitrag entrichtet wird
  • alle Familienmitglieder derselben Sektion angehören und
  • die gleiche Adresse aufweisen

Jahresbeitrageitrag =  69 Euro, ab 2027 = 79,00 Euro
Aufnahmegebühr     = 30 Euro höchstens

 

Auf Antrag gilt als Kind - im Sinne des Familienbeitrages - auch ein Kind, das das 18. Lebensjahr vollendet hat, wenn es wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Voraussetzung ist, dass die Behinderung vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist.

Besserstellungsgebot

Routenname "Schätzle" am Reußenstein, Schwäbische Alb. | © DAV/Steffen Reich
© DAV/Steffen Reich

Besserstellungsgebot bei Partner- und Familienmitgliedschaften bzw. bei Alleinerziehenden:

Bei Partner- und Familienmitgliedschaften greift bei Vorliegen eines Ermäßigungsgrundes ein Besserstellungsgebot.

Wenn ein Partnermitglied einen Ermäßigungsgrund (Schwerbehinderung, Junior, Senior, Mitglied Bergwacht) aufweist, sind beide auf Antrag als ermäßigt einzustufen.

Hinweise zu den Altersangaben

Sicherungsring in den Feld gehauen | © DAV/Steffen Reich
© DAV/Steffen Reich

Stichtag für die Altersangaben ist jeweils der 1. Januar eines jeden Jahres.

  • Ein Mitglied wird in dem Jahr, das seinem Geburtstag folgt, in die nächste Kategorie umgestuft.
  • Anträge zur Beitragsumstufung richte bitte jeweils bis zum 30. September des Jahres an die Mitgliederverwaltung
  • Der neue Beitrag gilt ab dem darauf folgenden Jahr.

Bitte beachten:
Die Umstufung der Kinder im Familienverbund erfolgt automatisch in die Kategorie D ab vollendetem 18. Lebensjahr, wenn nicht gekündigt wird.
Sie sind dann nicht mehr kostenlose Mitglieder. Der fällige Beitrag wird entsprechend eingezogen.

Für alle Beitragszahlungen gilt das Konto der Sektion Oldenburg:

Landessparkasse zu Oldenburg
IBAN: DE 46 2805 0100 0096 6824 22
BIC:   SLZODE22XXX

Kündigungsfrist: Der Austritt muss bis zum 30. September schriftlich gegenüber der Sektion erklärt sein, damit er zum Jahresende wirksam wird.

Hinweis: Auch in einer Familienmitgliedschaft sind die einzelnen volljährigen Mitglieder eigenständig, d.h. sie müssen eine Kündigung auch selber aussprechen. Der "Haushaltsvorstand" kann keine Kündigung z.B. für alle Familienmitglieder aussprechen, wenn darunter Volljährige sind.  Die Familienmitgliedschaft ist lediglich eine Sonderform der Beitragsgestaltung ("Familienrabatt") und keine besondere Art der Mitgliedschaft. Das bedeutet, dass die einzelnen Mitglieder der Familie jeweils für sich genommen eigenständige Mitglieder des Vereins sind und sich lediglich ihre Beitragspflichten insgesamt, günstiger gestalten. 

 

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Kontakt zur Mitgliederverwaltung

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Doris Kaltenborn

Mitgliederverwaltung
0441608833
01776088333
Anfrage zur Mitgliedschaft

Sollten Fragen zur Mitgliedschaft bestehen, kannst Du uns gerne eine Anfrage übersenden.

 

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