Für Neueintritte ab dem 1. Dezember gilt im DAV eine Sonderregelung: Alle Neumitglieder erhalten den Dezember als Bonusmonat. Das bedeutet, dass alle Mitglieder, die im Laufe des Dezember in eine Sektion des DAV eintreten, zum 1. Januar des Folgejahres aufgenommen werden.
Sie müssen für den Dezember keinen Beitrag bezahlen und das Eintrittsdatum ist während des Dezembers immer der 1. Januar des Folgejahres.