Die folgenden Hinweise für Mitglieder bitten wir unbedingt zu beachten.
Sie erleichtern uns damit die Arbeit und vermeiden so unnötige Nachfragen.

 

  • Teilen Sie bitte jede Kontenänderung der Sektion Oldenburg - nicht dem Hauptverein in München - mit. Rückbuchungen verursachen vermeidbare Kosten (inzwischen erheben die Banken für jede Rückbuchung 3,50 € bis 5,00 € - und das zweimal: Ihre und unsere Bank). Diese Kosten können wir der Solidargemeinschaft nicht weitergeben und müssen sie demzufolge von Ihnen zurückfordern. Bitte haben Sie dafür Verständnis.
     
  • Einzug durch Lastschriftverfahren:

    Jeweils im Januar buchen wir die Jahresbeiträge ab. Die Mitgliedsausweise werden im Februar zugestellt..

  • Jede Änderung Ihrer Anschrift  bitten wir, möglichst sofort, der Sektion Oldenburg - nicht dem Hauptverein in München - schriftlich mitzuteilen. Die Änderungen werden von der Sektion weitergeleitet. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Zustellung der Sektionsmitteilungen, der Mitgliedsausweise sowie der DAV-Zeitschrift PANORAMA - Mitteilungen des Deutschen Alpenvereins - pünktlich an die richtige Adresse erfolgt.
     
  • Bei einem unterjährigen Sektionswechsel gilt folgende Vorgehensweise:
    Das Mitglied kündigt die Mitgliedschaft in seiner alten Sektion zum Jahresende und wird für das laufende Jahr in seiner neuen Sektion C-Mitglied. Es erhält dort den entsprechenden Ausweis, der ihm die Mitgliedsrechte der neuen Sektion einräumt (z.B. Nutzung einer Kletteranlage). Im nächsten Jahr wird die C-Mitgliedschaft in eine Hauptmitgliedschaft umgewandelt. Voraussetzung für die kostenfreie C-Mitgliedschaft ist, dass die Kündigungsbestätigung der „alten Sektion“ vorliegt. 
     
  • Die Kündigung der Mitgliedschaft ist der Sektion Oldenburg - nicht München - schriftlich mitzuteilen. Sie wirkt zum Ende des laufenden Jahres, wenn sie bis spätestens 30.09. erklärt worden ist. Andernfalls ist das Mitglied noch für das nächste Vereinsjahr beitragspflichtig.
     
  • Spenden an die Sektion sind steuerlich abzugsfähig. Die für die Einkommensteuererklärung notwendige Spendenbescheinigung des DAV wird jedem Spender auf Wunsch übersandt.
     
  • Das Thema Haftung für die Benutzung von Vereinseinrichtungen, Vereinsveranstaltungen (das gilt auch für die Teilnahme an Gemeinschaftswanderungen und -touren) ist in unserer neuen Vereinssatzung in § 6, Abs.4 und 5, geregelt.

    Diese neue Satzung erhalten Sie in unserer Geschäftsstelle . Machen Sie gerne davon Gebrauch!

    Risikomanifest des Deutschen Alpenvereins:

    (siehe DAV-PANORAMA Februar 2006, Seite 21)

    1. Risiko ist allgegenwärtig
    2. Bergsteigen fordert Eigenverantwortung
    3. Risikokompetenz ist lernbar
    4.  Entwicklung von Strategien
    5. Über Risiken muss man reden
    6. Risikomanagement als Organisationsaufgabe

     

    Den ausführlichen Artikel erhalten Sie in unserer Geschäftsstelle.
     

  • Alle Touren sind so genannte Gemeinschaftstouren, die von Sektionsmitgliedern angeboten werden. Die Teilnahme an diesen Touren erfolgt in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko. Aus formellen Gründen müssen wir darauf hinweisen, dass die Sektion Oldenburg keinerlei Haftung übernimmt.
     
  • Die Deutsche Jugendherbergs-Gruppenkarte kann in der Geschäftsstelle ausgeliehen werden. Die Gruppe muss im Inland mindestens aus 4 und im Ausland mindestens aus 10 Personen (einschl. Gruppenleiter) bestehen. Pfand: 10,00 €.
     

  • Wenn Sie Schlafgast in einer AV-Hütte sind, bitten wir Sie, darauf zu achten, dass Sie für Ihre Nächtigung die Schlafkarte vom Hüttenwirt erhalten. Sollte er es vergessen, müssen Sie ihn daran erinnern. Dies ist nicht nur im Interesse der Hütten besitzenden Sektion. Auch für Sie ist auf der Rückseite etwas Wichtiges ausgedruckt:

    Sorgfältig aufbewahren; gilt als Beleg für Ihre Gepäckversicherung.
     

  • Durch die Benutzung eines eigenen Hüttenschlafsacks kann jeder Hüttengast einen Beitrag zum Umweltschutz leisten. Der Hüttenschlafsack soll:

    -       das Waschen von Bettwäsche auf den Hütten einschränken und damit den Anfall von Abwasser verringern,

    -      den Energieverbrauch durch das Waschen von Bettwäsche vermindern,

    -      die hygienischen Verhältnisse in Lagern und Betten verbessern.

    Die umweltfreundlichen Baumwollsäcke mit einem Gewicht von 410 g bei 220 cm Länge sowie div. Seidenschlafsäcke sind unter Angabe Ihrer Mitgliedsnummer (neben AV-Karten, AV-Führer, Hüttenverzeichnissen u.v.m.) zu beziehen beim   www.dav-shop.de 
     

  • Alpines Notsignal: Innerhalb einer Minute sechsmal in regelmäßigen Abständen ein hörbares oder sichtbares Zeichen geben. Pause von einer Minute. Zeichengeben wiederholen, bis Antwort erfolgt.

    Antwort der Bergrettung: Innerhalb einer Minute wird dreimal ein Zeichen gegeben.