Jedes Mitglied im DAV genießt über die DAV-Mitgliedschaft den
Schutz folgender Versicherungen bei Bergunfällen (alpinistische
Aktivitäten inkl. Skilauf, Langlauf, Snowboard):
Alpiner Sicherheits-Service ASS
Leistungen im Überblick seit
01.07.2007
1. Such-, Bergungs- und Rettungskosten bis € 25.000,-- je Person
und Ereignis: Erstattet die Kosten bis € 25.000,-- für Such-,
Bergungs- und Rettungskosten bei Bergunfällen.
2. Unfallbedingte Heilkosten (Arzt, Krankenhaus):
Erstattet
die Kosten der notwendigen medizinischen Hilfe im Ausland bei
Unfallverletzung während der Ausübung von Alpinsport.
3. 24 Stunden Notrufzentrale: Tel.: +49 (0) 89/6 24 24 – 393
bei Bergnot oder Unfällen während der Ausübung von Alpinsport
4. Sporthaftpflicht-Versicherung (Generali Versicherung AG):
Absicherung der gesetzlichen Haftpflichtansprüche aus
Personenschäden mit bis zu € 1.500.000,-- oder aus Sachschäden mit
bis zu € 150.000,--, sofern sich diese Ansprüche aus den genannten
sportlichen Aktivitäten nach § 2 Nr. 1 bis 3 VB ASS 2007 ergeben.
Geltungsbereich: weltweit, bei Bergnot oder Ausübung von Alpinsport
(siehe § 2 VB ASS 2007) – ausgenommen sind u.a. die Ausübung von
Alpinsport (z.B. Trekkingtouren) im Rahmen von Pauschalreisen
außerhalb Europas (siehe § 3 VB ASS 2007) und Expeditionen.