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Auszug aus der Satzung der Sektion
Oldenburg
des Deutschen Alpenvereins (DAV) e.V.
§ 1
Name und Sitz
Der Verein führt den Namen: Sektion
Oldenburg des Deutschen Alpenvereins (DAV) e.V. und hat ihren Sitz in
Oldenburg/Oldb. Er ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Oldenburg/Oldb.
eingetragen.
§ 2
Vereinszweck
1. Zweck der Sektion ist, das Bergsteigen und alpine Sportarten
vor allem in den Alpen und den deutschen Mittelgebirgen, besonders für die
Jugend und die Familien, zu fördern und zu pflegen, die Schönheit und
Ursprünglichkeit der Bergwelt zu erhalten, die Kenntnisse über die Gebirge
zu erweitern und dadurch die Bindung zur Heimat zu pflegen und zu fördern.
2. Die Sektion ist parteipolitisch neutral; sie vertritt die
Grundsätze religiöser, weltanschaulicher und ethnischer Toleranz; sie
achtet auf die Chancengleichheit von Frauen und Männern.
3. Die Sektion verfolgt ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“
der Abgabenordnung. Die gemeinnützigen Zwecke in diesem Sinne sind die Förderung
des Sports, des Natur- und Umweltschutzes, der Jugendhilfe und der Bildung
sowie der Heimatpflege und Heimatkunde.
4. Die Sektion ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster
Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Sektion dürfen nur für die
satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine
Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Ausgeschiedene Mitglieder haben
keinen Anspruch auf das Sektionsvermögen. Keine Person darf durch
Ausgaben, die dem Zweck der Sektion fremd sind, oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 3
Verwirklichung des Vereinszwecks
Der Vereinszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
a) Bergsteigerische und alpinsportliche Ausbildung, Förderung
bergsteigerischer und alpinsportlicher Unternehmungen, des alpinen
Skilaufes, Ausleihe von Bergsportausrüstung, Unterstützung des alpinen
Rettungswesens;
b) Gemeinschaftliche bergsteigerische, alpinsportliche
Unternehmungen sowie Wanderungen;
c) Veranstaltungen von alpinsportlichen Wettkämpfen
einschließlich der Bekämpfung des Dopings gemäß der Strafbewehrten
Sportordnung des DAV;
d)
Unterstützung der Erhaltung und Betreibung
künstlicher Kletteranlagen;
e) Schutz und Pflege von Natur und Landschaft, Tier- und
Pflanzenwelt der Alpen und der deutschen Mittelgebirge, insbesondere bei
der Ausübung des Bergsports und der Unterhaltung von Hütten und Wegen;
f) umfassende Jugend und Familienarbeit;
g) Förderung und Sammlung schriftstellerischer,
wissenschaftlicher und künstlerischer Arbeiten auf alpinem Gebiet;
h) Veranstaltung von Vorträgen in Zusammenhang mit der
Verwirklichung des Vereinszwecks;
i) Pflege der Heimatkunde.
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