Satzung (Auszug)

 

Auszug aus der Satzung der Sektion Oldenburg
des Deutschen Alpenvereins (DAV) e.V.

ALLGEMEINES

§ 1
Name und Sitz

Der Verein führt den Namen: Sektion Oldenburg des Deutschen Alpenvereins (DAV) e.V. und hat ihren Sitz in Oldenburg/Oldb. Er ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Oldenburg/Oldb. eingetragen.

§ 2
Vereinszweck

1.    Zweck der Sektion ist, das Bergsteigen und alpine Sportarten vor allem in den Alpen und den deutschen Mittelgebirgen, besonders für die Jugend und die Familien, zu fördern und zu pflegen, die Schönheit und Ursprünglichkeit der Bergwelt zu erhalten, die Kenntnisse über die Gebirge zu erweitern und dadurch die Bindung zur Heimat zu pflegen und zu fördern.

2.   Die Sektion ist parteipolitisch neutral; sie vertritt die Grundsätze religiöser, weltanschaulicher und ethnischer Toleranz; sie achtet auf die Chancengleichheit von Frauen und Männern.

3.   Die Sektion verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Die gemeinnützigen Zwecke in diesem Sinne sind die Förderung des Sports, des Natur- und Umweltschutzes, der Jugendhilfe und der Bildung sowie der Heimatpflege und Heimatkunde.

4.   Die Sektion ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Sektion dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Ausgeschiedene Mitglieder haben keinen Anspruch auf das Sektionsvermögen. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck der Sektion fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 3

Verwirklichung des Vereinszwecks

Der Vereinszweck wird insbesondere verwirklicht durch:

a)   Bergsteigerische und alpinsportliche Ausbildung, Förderung bergsteigerischer und alpinsportlicher Unternehmungen, des alpinen Skilaufes, Ausleihe von Bergsportausrüstung, Unterstützung des alpinen Rettungswesens;

b)   Gemeinschaftliche bergsteigerische, alpinsportliche Unternehmungen sowie Wanderungen;

c)   Veranstaltungen von alpinsportlichen Wettkämpfen einschließlich der Bekämpfung des Dopings gemäß der Strafbewehrten Sportordnung des DAV;

d)   Unterstützung der Erhaltung und Betreibung künstlicher Kletteranlagen;

e)   Schutz und Pflege von Natur und Landschaft, Tier- und Pflanzenwelt der Alpen und der deutschen Mittelgebirge, insbesondere bei der Ausübung des Bergsports und der Unterhaltung von Hütten und Wegen;

f)    umfassende Jugend und Familienarbeit;

g)   Förderung und Sammlung schriftstellerischer, wissenschaftlicher und künstlerischer Arbeiten auf alpinem Gebiet;

h)   Veranstaltung von Vorträgen in Zusammenhang mit der Verwirklichung des Vereinszwecks;

i)     Pflege der Heimatkunde.