Hütten-Gebühren

Hüttengebühren auf Alpenvereinshütten

Hüttentarifordnung (HüTO) gültig ab 01.Januar 2008 (Auszugsweise)

Tarife auf Alpenvereinshütten

Die Rahmensätze für Hüttentarife werden vom Verbandsrat (DAV)/Bundesausschuss (OeAV) festgesetzt. Sie dürfen von den Hüttenbesitzenden Sektionen bei der Festlegung ihrer Hüttentarife nicht überschritten werden. Allgemeine Preisentwicklungen werden durch fallweise Anpassung der Rahmensätze berücksichtigt. Den Hüttenbesitzenden Sektionen wird dringend empfohlen, die Rahmensätze auszuschöpfen.

1. Obergrenzen für Nächtigungstarife für AV-Mitglieder und Gleichgestellte

Alpenvereinsmitglieder und Gleichgestellte entrichten ermäßigten Nächtigungstarif. Die Nächtigungstarife enthalten den Rettungsbeitrag (€ 0,07) und die Reisegepäckversicherung (DAV 0,05 € / OeAV 0,01 €).

Obergrenzen der Kat. I
(mind. 50 % Ermäßigung zu Übernachtungstarifen für Nichtmitglieder)

Mitgliedergebühren, Kat. I   Erwachsene Mitgl. (19-25)  Mitgl. (7-18)* Mitgl. (bis 6)
Zimmerlager bis 13,00 € 13,00 €  8,00 € 5,00 €
Matratzenlager bis 10,00 €  6,00 €  5,00 € 0,00 €
Notlager bis 5,00 € 3,00 €  2,00 € 0,00 €

Obergrenzen der Kat. II
(mind. 30 % Ermäßigung zu Übernachtungstarifen für Nichtmitglieder)

Mitgliedergebühren, Kat. II   Erwachsene Mitgl. (19-25)  Mitgl. (7-18)* Mitgl. (bis 6)
Zimmerlager bis 18,00 € 18,00 €  10,00 € 5,00 €
Matratzenlager bis 13,00 €  6,00 €  5,00 € 0,00 €

Obergrenzen der Kat. III
(mind.10 % Ermäßigung zur Übernachtungstarifen für Nichtmitglieder)

Mitgliedergebühren, Kat. III   Erwachsene Mitgl. (19-25)  Mitgl. (7-18)* Mitgl. (bis 6)
Zimmerlager bis 22,00 € 22,00 €  12,00 € 5,00 €
Matratzenlager bis 16,00 €  6,00 €  5,00 € 0,00 €

* Den Jugendtarif erhalten ebenso Jugendleiter/-innen und Jugendführer/-innen bei Vorlage ihres
Jugendleiter-/Jugendführer-Ausweises mit gültiger Jahresmarke.
Diese Regelung gilt bis 2010 und wird in Zusammenhang mit dem Konzept zur Förderung des Ehrenamtes neu überarbeitet.

Kostenlose Übernachtung

Kostenlos aufgenommen werden Angehörige der Bergrettungsdienste im Einsatz, Tourenführer/-innen, Ausbilder/-innen, Fachübungsleiter/-innen, Jugendführer/-innen, Jugendleiter/-innen und Familiengruppenleiter/-innen des OeAV, DAV und AVS wenn sie sich als solche ausweisen können und in ihrer Funktion mit einer Gruppe von mindestens fünf Personen unterwegs sind (5 plus 1).

Zu den Übernachtungstarifen hinzugerechnet werden können Heizungsbeiträge/Beiträge für Brennholz (max. 2,50 € / Nacht im beheizten Zimmerlager, max. 1,80 € / Nacht im beheizten Matratzenlager).
Für die Beheizung des Gastraumes bewirtschafteter Hütten dürfen keine Kosten berechnet werden.

 

2. Veranstaltertarif

Der Übernachtungsstarif für Veranstalter darf nicht geringer sein als der Übernachtungstarif für Mitglieder. Veranstaltern (juristische Personen und ähnliche Einrichtungen, z. B. Schulen) kann von der Hüttenbesitzenden Sektion ein Nachlass auf die Nächtigungstarife eingeräumt werden. Die Buchung, Abwicklung und Abrechnung liegt in der Verantwortung der Sektion. Auch hier gilt, dass max. 75% der Schlafplätze vorreserviert werden dürfen.

Der Veranstaltertarif ist eine „Kann-Bestimmung“, d.h. Sektionen, die Probleme in der vorgegebenen Abwicklung sehen, müssen auf der Grundlage der Obenstehenden Tarifobergrenzen verfahren. Für diesen Fall muss eine klare Trennung zwischen Mitglied und Nichtmitglied vorgenommen werden.
 


3. Bergsteigerverpflegung

Für mindestens ein "Bergsteigeressen" zahlen Mitglieder und ihnen Gleichgestellte einen um mindestens 20% ermäßigten Preis, der jedoch nicht höher sein darf als 7,00 €. Das Bergsteigeressen ist auf der Speisekarte auszuweisen. Es muss ein alkoholfreies Getränk angeboten werden, das mindestens 40% billiger ist als Bier in gleicher Menge.

Nur Mitglieder besitzen das Recht auf Teewasser für 2,50 €/Liter (inkl. 2 Tassen).

4. Infrastrukturbeitrag (verbleibt bei den Hüttenwirtsleuten)

Mitglieder und Gleichgestellte, die sich selbst verpflegen und nichts konsumieren, entrichten einen Beitrag in Höhe von 2,50 €/Tag für die Nutzung der Infrastruktur der Hütte. Wer sich selbst versorgt, zahlt für die Geschirrbeistellung 1,00 €/Mahlzeit. Von diesen Beiträgen befreit sind Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Nichtmitgliedern steht das Vorrecht der Selbstverpflegung nicht zu.